Im Spiel gegen den TSV Kropp am 12. April sah Nils Lange bereits in der zehnten Spielminute die Rote Karte. Das Sportgericht des Schleswig Holsteinischen Fußballverbandes sperrte den 27 Jährigen nun für drei Pflichtspiele.
Lange wurde wegen einer Tätlichkeit nach einem zuvor an ihm begangenen sportrechtswidrigen Verhalten seines Ge-genspielers im Spiel der Schleswig-Holstein-Liga zwischen TSV Kropp und VfB Lübeck vom 12.04.2014 gemäß §§ 22 und 23 der Rechtsordnung des SHFV mit einer Spielersperre von drei Pflichtspielen belegt.
Verein und Spieler haben das Urteil akzeptiert.
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