Das Sportgericht des SHFV hat den VfB Lübeck wegen der Pyrotechnikaktionen beim Landespokalfinale zu einer Geldstrafe von € 2.000,00 verurteilt. Damit ist das Sportgericht im Strafmaß noch unter der Hälfte der möglichen Höchststrafe, die sich auf € 5.000,00 beläuft, geblieben.
VfB Vorstandssprecher Thomas Schikorra sagt hierzu: „Das Sportgericht hat klipp und klar das an diesem Tag vereinsschädigende Verhalten eines Teils der VfB Fans, für das der Verein einzustehen hat, sanktioniert. Das Urteil ist sehr ausgewogen und es ordnet die Vorfälle mit Augenmaß ein. Strafmildernd hat das Sportgericht das Verhalten des VfB im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Vorkommnisse berücksichtigt. Das Urteil steht damit insgesamt in wohltuendem Gegensatz zu manchen öffentlichen Vorverurteilungen unseres Vereins. Wir sind vom Sportgericht aber auch darauf hingewiesen worden, dass der VfB im Wiederholungsfall mit einer weit höheren Strafe zu rechnen haben wird. Nun sind unsere Fans in der Pflicht.“
Der VfB Lübeck hat das Urteil akzeptiert.
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