In der Sportrechtssache gegen den VfB Lübeck wegen der Vorkommnisse (Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld durch Fans) im Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nord zwischen dem VfB und dem SV Werder Bremen II am 26. September 2014 hat das Sportgericht des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) den VfB Lübeck wegen des Verhaltens der ihm zuzurechnenden Zuschauer mit einer Geldstrafe von 750,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten belegt.
Der Paragraph 7 der Rechts- und Verfahrensordnung sieht einen Strafrahmen bis zur Höhe von 5.000 Euro vor. Die Bestrafung liegt im unteren Bereich des Strafrahmens. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass sich die Zuschauer durch die jubelnden Spieler der Gastmannschaft provoziert sahen.
Der VfB Lübeck hat das Urteil akzeptiert.
Der Lohmühlen EURO ist ein Aufschlag von 1 Euro auf jede Tageskarte im Sitz- und Stehplatzbereich. Er dient der Instandhaltung und Verbesserung des vereinseigenen Stadions Lohmühle und seiner gesamten Infrastruktur. Darüber hinaus kann auch mittels dieses Paypal-Buttons gespendet werden.