Vorstand und Aufsichtsrat des VfB Lübeck von 1919 e.V. stellen hiermit den Antrag, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.06.2026 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Übertragung des Spielbetriebes der 1. Herrenmannschaft und der damit verbundenen wirtschaftlichen Teilbereiche zum 01.07.2026 auf die „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ zuzustimmen.

Erläuterungen zu Antrag 1:

In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 18. Oktober 2025 wurde der Vorstand des VfB Lübeck von 1919 e.V. durch Entscheidung der Mitgliedschaft damit beauftragt, der Mitgliedschaft bis zum Ende der Spielzeit 2025/2026 ein ausgearbeitetes Konzept zu einer möglichen Ausgliederung des Fußballspielbetriebs der 1. Herrenmannschaft des VfB auf eine Kapitalgesellschaft zum 01.07.2026 vorzustellen und entsprechend § 4 Abs. 5 der Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V. zur Abstimmung vorzulegen.

Im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen am 10.12.2025 und am 11.05.2026 wurde die Mitgliedschaft durch den von Vorstand und Aufsichtsrat gebildeten „Lenkungskreis Ausgliederung“ über den aktuellen Sachstand und den Verlauf der Vorbereitungen zu einer möglichen Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Herrenmannschaft in eine Kapitalgesellschaft informiert und beteiligt.

Der Lenkungskreis hat sich in seiner Arbeit im ersten Schritt auf folgende Punkte konzentriert:

  • Prüfung der Regularien des SHFV, NFV und DFB, um sicherzustellen, dass auch künftig alle Voraussetzungen für eine Teilnahme der 1. Herrenmannschaft am Spielbetrieb erfüllt sind und bleiben;
  • Vergleich und Analyse anderer Vereine, welche den wirtschaftlichen Spielbetrieb bereits in Kapitalgesellschaften ausgelagert haben;
  • rechtliche Grundlagen eines fußballspezifischen Gesellschaftsvertrages.

Für den Lenkungskreis stellt sich die in der Fußballpraxis gängige Gesellschaftsform der GmbH & Co. KGaA als besonders geeignet für den VfB heraus: Sie wird als langfristig beste Lösung beurteilt, da sie Flexibilität, Kontrollsicherung für den Verein, wirtschaftliche Stabilität und Beteiligungen aller vereint. Der Weg dorthin soll in zwei Schritten gegangen werden:

1. Schritt: Gründung der VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH und Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Herrenmannschaft zum 01.07.2026 auf diese neue GmbH

  • Der Vorstand hat in 01.2026 auf Empfehlung des Lenkungskreises sowie nach Beschluss des Vorstandes und nach der Einwilligung des Aufsichtsrates die „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ gegründet.
  • Der VfB Lübeck von 1919 e.V. tritt entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der neuen „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ als Alleingesellschafter in diese neue GmbH ein und behält die vollständige Kontrolle über sämtliche Beschlüsse in dieser GmbH.
  • Kommt es in der nun stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung durch Mitgliederentscheidung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung zu einer Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Herrenmannschaft auf diese neue GmbH, dann tritt der VfB Lübeck mit seiner 1. Herrenmannschaft ab dem 01.07.2026 als „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ am Spielbetrieb der Regionalliga Nord sowie dem SHFV-Landespokal-Wettbewerb an.
  • Der Gesellschaftsvertrag der neuen „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ ist der Mitgliedschaft als Anhang 1 beigefügt.

2. Schritt: Erweiterung zur GmbH & Co KGaA

  • In der folgenden Spielzeit 2026/27 ist geplant, das Modell weiter in eine GmbH & Co KGaA zu entwickeln, in welcher der VfB Lübeck von 1919 e.V. die Rolle des Komplementärs übernimmt, somit der strategischen und inhaltlichen Führung.
  • Zur Publikumsbeteiligung und Kapitalstärkung wäre es dann möglich, Kommanditisten zu gewinnen, die sich über nicht börsengehandelte, jedoch übertragbare Aktienanteile beteiligen können.
  • Dies ist jedoch ein Schritt, der erst in der kommenden Spielzeit ausgearbeitet und umgesetzt werden kann. Er ist dann ebenfalls der Mitgliedschaft des VfB Lübeck von 1919 e.V. zur Entscheidung vorzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat des VfB Lübeck von 1919 e.V. bitten die Mitgliedschaft darum, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.06.2026 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Übertragung des Spielbetriebes der 1. Herrenmannschaft und der damit verbundenen wirtschaftlichen Teilbereiche zum 01.07.2026 auf die „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ zuzustimmen.

Anlage zu Antrag 1: Der finale Gesellschaftsvertrag zur VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH