Vorstand und Aufsichtsrat des VfB Lübeck von 1919 e.V. stellen hiermit den Antrag, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.06.2026 mehreren Anpassungen der aktuellen Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V. zuzustimmen, entsprechend dem als Anhang zur Tagesordnung beigefügten Vorschlag.
Erläuterungen zu Antrag 2:
Der Lenkungskreis hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie die Aufsicht der neuen „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ durch die Organe „Mitgliederversammlung“, „Aufsichtsrat“ und „Vorstand“ konkret geregelt werden kann, so dass der VfB Lübeck von 1919 e.V. stets die wirtschaftliche Kontrolle über die Tochtergesellschaft inne hat.
Durch die im Anhang zu Antrag 2 formulierten Vorschläge wird sichergestellt, dass auch die „VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH“ in wesentlichen Punkten ihres Geschäftsverhaltens der Kontrolle der Organe der VfB Lübeck von 1919 e.V. (Mitgliedschaft, Aufsichtsrat, Vorstand) unterliegt. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
- die Entscheidung über die Verfügung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften (§ 12, Abs. 3);
- die Ausweitung der Berichtspflicht des Vorstandes in einer Mitgliederversammlung auf Berichte, Finanzplanungen, Abschlüsse der Kapitalgesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist (§ 13, Abs.1 a));
- die Ausweitung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates auf die Geschäftsführung des Vereins und dessen Betätigung in Kapitalgesellschaften (§ 15, Abs. 9 und 11);
- die Ausweitung der Berichtspflicht des Vorstandes in seiner Rolle als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gegenüber dem Aufsichtsrat (§ 16 Abs. 9).
Vorstand und Aufsichtsrat beurteilen diese Anpassungen als notwendig, damit der VfB Lübeck von 1919 e.V. eine angemessene, von Sorgfalt geprägte Aufsichtsfunktion hinsichtlich seiner Tochtergesellschaft ausüben kann.
Darüber hinaus sollen durch geringfügige Anpassungen offensichtliche Abweichungen der Satzung im Vergleich mit der Praxis in schlanker Weise korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
- die Aktualisierung der aktuell bestehenden Abteilungen (§ 3 Abs. 1);
- die Streichung der „Lizenzspielerabteilung“, da diese auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird (§ 3, Abs. 1 und 2, § 4, Abs. 5);
- die Verallgemeinerung von Zuständigkeiten weiterer Fachverbände nach einer Ausgliederung des Fußball-Lizenzspielbetriebs auf eine Kapitalgesellschaft (§ 4, Abs. 5).
Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass in der gegenwärtigen Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V. noch weitere Sachverhalte einer Aktualisierung bedürfen. Diese sollen im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.06.2026 jedoch nicht weiter behandelt werden, da der Schwerpunkt auf der möglichen Ausgliederung des Fußballspielbetriebs der 1. Herrenmannschaft des VfB auf eine Kapitalgesellschaft liegt und die hierzu notwendigen Anpassungen der Satzung hinsichtlich Aufsichts-, Kontroll- und Informationspflichten.
Vorstand und Aufsichtsrat des VfB Lübeck von 1919 e.V. bitten die Mitgliedschaft darum, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.06.2026 diesen Anpassungen der aktuellen Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V. zuzustimmen.
Anlage zu Antrag 2: Die beantragten Änderungen in der aktuellen Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V.